Bedienanweisung Güterbahnhof Teltow

ANLAGE 1 BEDIENANWEISUNG
14 Einzelanweisungen
14.1 Die Einfahrt soll nach Möglichkeit geschoben erfolgen, so dass die Lok am südlichen Ende der Serviceeinrichtung, möglichst weit entfernt von der Straße zum Güter-bahnhof ab- und aufgerüstet werden kann.
Akustische Signale sind auf die absolut notwendige Anzahl und Dauer zu beschrän-ken.
Lärm-, Staub-, Abgas- und Geruchsemissionen sind zu vermeiden und wenn unver-meidbar, auf die geringstmögliche Intensität zu reduzieren.
Geräuschintensiver Bahnbetrieb (z.B. das Ab- und Aufrüstung der Lok, Brems-druckaufbau, Bremskontrollen) soll nach Möglichkeit nicht in den Nachtstunden (21:00 Uhr bis 06:00 Uhr) durchgeführt werden.
Es wird generell um nachbarschaftliche Rücksichtnahme beim Bahnbetrieb gebe-ten.
Das Befahren der Serviceeinrichtung ist nur bei ausreichenden Sichtverhältnissen gestattet.
14.2 Bei der Lagerung von Gegenständen an den Gleisen sind Abstände von mindesten 1,50 m im geraden Gleis und mindestens 1,80 m in gekrümmten Gleisen von der nächsten Schiene zuzüglich Rangiererweg einzuhalten. Die Gegenstände sind so zu lagern, dass sie nicht unabsichtlich in Bewegung geraten können und dadurch die genannten Abstände unterschreiten.
14.3 Rangier- und Flucht- bzw. Rettungswege dürfen nicht versperrt werden.
14.4 Das Abstoßen von Fahrzeugen auf den Gleisen ist in der gesamten Serviceeinrich-tung verboten.
14.5 Das Abstellen von Fahrzeugen im Zuführungsgleis ohne besondere Anweisung durch den Anschlussbahnleiter ist grundsätzlich verboten.
14.6 Auf den Gleisen abgestellte Fahrzeuge sind je angefangene 20 Achsen mittels einer Handbremse bzw. einem Hemmschuh zu sichern. Hemmschuhe werden nicht durch Klösters gestellt und sind durch den Nutzer in ausreichender Stückzahl mitzufüh-ren.
14.7 Alle Signale (Gleisabschlüsse, Weichensignale, Verkehrsschilder etc.) innerhalb der Serviceeinrichtung sind rückstrahlend, aber nicht beleuchtet ausgebildet.
15 Gleislagen und ihre Zweckbestimmung, Nutzungsanweisungen
15.1 Gleisanlagen

Gleis-Nr.Nutzlänge in MeternMaßgebliche NeigungZweckBesonderheitenHemmschuhform
20800< 1 ‰Wagenübergabegleis ZugbildungsgleisUmfahrungsmöglichkeit über W 54 ins Gleis 22I
2150< 1 ‰AbstellgleisSchadwagenabstellgleis TriebfahrzeugabstellgleisI
22770< 1 ‰Ladegleis AbstellgleisUmfahrungsmöglichkeit über W 54 ins Gleis 20I
25600< 1 ‰LadegleisStumpfgleisI
2660020 ‰Ladegleis AbstellgleisStumpfgleisI
2931015 ‰Ladegleis AbstellgleisStumpfgleisI
30120< 1 ‰Ladegleis AbstellgleisStumpfgleisI

15.2 Weichen

Weichen-Nr.Art der Bedienungwird bedient von
W 68ortsbedientRangierbegleiter/ Lokrangierführer des bedienenden EVU
W 67ortsbedientRangierbegleiter/ Lokrangierführer des bedienenden EVU
W 66ortsbedientRangierbegleiter/ Lokrangierführer des bedienenden EVU
W 63ortsbedientRangierbegleiter/ Lokrangierführer des bedienenden EVU
W 62ortsbedientRangierbegleiter/ Lokrangierführer des bedienenden EVU
W 61ortsbedientRangierbegleiter/ Lokrangierführer des bedienenden EVU
W 54ortsbedientRangierbegleiter/ Lokrangierführer des bedienenden EVU

15.3 Höhengleiche Kreuzungen

Gleis-Nr.BezeichnungKennzeichnungSicherung
25LadestraßenzufahrtAndreaskreuzÜbersicht

15.4 Radsatzlast/ Meterlast
Für die gesamte Serviceeinrichtung gilt die Streckenklasse CM3. Die maximal zu-lässige Radsatzlast beträgt 21,0 to; die maximal zulässige Meterlast 7,2 to.
15.5 Geschwindigkeit
Die Rangiergeschwindigkeit in der Serviceeinrichtung ist den Sichtbedingungen anzupassen.
Die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt 25 km/h.
Alle Fahrzeugbewegungen finden ausschließlich luftgebremst statt. Fahrzeugbewegungen mittels Funkfernsteuerung sind ausschließlich bei besetzter Spitze auf den Gleisanlagen der Serviceeinrichtung zulässig.
15.6 Beleuchtungsanlagen, Stromversorgung
Die Beleuchtungsanlage für die Ladestraße zwischen Gleis 22 und Gleis 25 kann am Schaltkasten am Prellbock Ende des Gleis 25 eingeschaltet werden und verfügt über einen Zeitschalter. Die erforderliche Nutzung der Beleuchtungsanlage ist anzumelden und entgeltpflichtig.
Eine Stromversorgung befindet sich im Schaltkasten. Eine Stromnutzung ist anzumelden und Entgeltpflichtig.
Vor Beginn der Nutzung ist der Anfangszählerstand und nach Beendigung der End-zählerstand durch den Nutzer abzulesen und für die Verbrauchsabrechnung gegen-über dem Nutzer an den Anschlussbahnleiter mitzuteilen. Bei unterlassener Mitteilung wird der Stromverbrauch geschätzt und ist Grundlage der Abrechnung der Stromverbrauchskosten gegenüber dem Nutzer. Es werden für den Stromverbrauch marktübliche Entgelte erhoben; im Zweifel gilt der der Grundversorgungstarif des örtlichen Stromversorgers zuzüglich 10% Aufschlag.
15.7 Kommunikation
Die Kommunikation in der Serviceeinrichtung erfolgt mit Handfunkgeräten. Die Geräte sind vom bedienenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bereit zu stellen. Die Kommunikation zwischen EVU und dem örtlich zuständigen Fahrdienstleiter (özF) des EStW Ludwigsfelde erfolgt über GSM-R bzw. Fernruf 030 297-41917.
15.8 Fahrleitungsanlagen
Fahrleitungen sind im Bereich der Serviceeinrichtung nicht vorhanden.
15.9 Besonderheiten
Das Gleis 26 ist im Bereich von etwa 300 m hinter der Weiche W 62 durch eine Zaunanlage unterbrochen. Der nutzbare Bereich wird durch ein Sh 2 – Signal begrenzt.
Am Gleis 29 befindet sich im Bereich der letzten 150 m vor dem Gleisabschluss eine Seitenrampe, die derzeit außer Betrieb ist.
Am Gleis 30 befindet sich unmittelbar am Gleisabschluss eine Kopframpe, die der-zeit außer Betrieb ist.
16 Bedienung der Anschlussbahn
Bedienfahrten zwischen dem Bahnhof Großbeeren (BGSB) und den Gleisen der Serviceeinrichtung werden luftgebremst als gezogene oder – bei besetzter Spitze – geschobene Rangierfahrt durchgeführt.
16.1 Hinfahrt
Nach Einfahrt des Zuges in den Bahnhof Großbeeren verständigt sich der Tf mit dem özF. Die Weiterfahrt zur Gleisanlage der Serviceeinrichtung erfolgt auf Zustimmung des özF Ludwigsfelde.
Nach der Ankunft der Rangiereinheit in der Serviceeinrichtung ist durch den Rangierleiter per GSM-R bzw. per Fernruf eine Ankunftsmeldung des Rangierleiters an den özF Ludwigsfelde abzusetzen.
16.2 Rückfahrt
Vor dem Verlassen der Gleisanlage der Serviceeinrichtung holt sich der Rangierleiter zunächst die Zustimmung des özF Ludwigsfelde zur Einfahrt in den Bahnhof Großbeeren ein. Fahrten zwischen der Gleisanlage der Serviceeinrichtung und dem Bahnhof werden luftgebremst durchgeführt.